
Medienrechtliche Beratung
Medienrecht verbindet verschiedene Rechtsbereiche wie Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Es regelt unter anderem, unter welchen Bedingungen Medien berichten dürfen – ohne die Rechte anderer zu verletzen oder in Persönlichkeits- und Urheberrechte einzugreifen.
Rechtliche Beratung bei Berichterstattung
Ich berate zu allen Aspekten verantwortungsvoller Berichterstattung: Was müssen Medien beachten, um journalistisch korrekt zu informieren? Welche Pflichten gelten gegenüber betroffenen Personen – etwa bei Verdachtsberichten oder Informationen über die Privatsphäre?
Medienstrafrecht und Persönlichkeitsverletzung
Medien können strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn Persönlichkeitsrechte verletzt sind – sei es durch diffamierende Berichterstattung oder unerlaubte Enthüllungen. Ich analysiere die Rechtslage und vertrete Betroffene in Strafverfahren.
Berichtigungs- und Unterlassungsverfahren
Fehlerhafte oder rufschädigende Inhalte können auf zivilrechtlichem Weg korrigiert werden. Ich unterstütze Sie bei Berichtigungsanträgen und Unterlassungsklagen.
Gegendarstellungen
Wenn Tatsachenbehauptungen falsch sind, kann eine Gegendarstellung verlangt werden. Ich formuliere gezielte Gegendarstellungen, um öffentliche Wahrnehmungen zu korrigieren.
Inhaltsprüfung
Vor Veröffentlichungen werden Inhalte gezielt geprüft: Ziel ist das Erkennen potenzieller Risiken wie Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder Lauterkeitsverstösse (z. B. sexistischer, diskriminierender oder herabwürdigender Inhalt in der Werbung). So kommunizieren Sie rechtmässig.
Presserat
Ich unterstütze meine Klientinnen und Klienten bei Beschwerden vor dem Schweizer Presserat; dies ist ein probates Rechtsmittel, um die Verletzung medienethischer Standards festzustellen.
Radio- und Fernsehrecht
Wurden Ihre Rechte durch falsche oder einseitige Berichterstattung in Schweizer Radio- oder Fernsehprogrammen verletzt?
Ich begleite Sie durch das medienrechtliche Beschwerdeverfahren – von der zuständigen Ombudsstelle über die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bis hin zum Bundesgericht - falls nötig.
Fernmelderecht
Das BAKOM ist die eidgenössische Medienregulierungsbehörde, die Konzessionen erteilt und die Einhaltung technischer und publizistischer Auflagen überwacht.
Möchten Sie ein Medienprojekt realisieren, benötigen Sie eine Konzession oder müssen Sie Meldepflichten erfüllen?
Gerne unterstütze ich Sie bei der Erstellung der Eingaben für das BAKOM.
Ich stehe Ihnen als erfahrene Anwältin zur Seite – persönlich, direkt und lösungsorientiert. Ob Mandate im Medienrecht, im Datenschutz, in strategischen Rechtsfragen oder Öffentlichkeitsarbeit in Mediendossiers: Ich berate Sie effizient, klar und engagiert.